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               Begleitetes Fahren ab 17 Jahren !!!

                    Oder auf die richtige Begleitung kommt es an.....

Zusammen macht das Spaß!!!        

 

 

 

 

 

 

 

 

 Warum Begleitetes Fahren ab 17 ?

Junge Kraftfahrer sind überdurchschnittlich an Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Zusätzliche Fahrpraxis (mit Begleitung) soll die Lernphase  verlängern.Der jugendliche Fahrer kann  von der Fahrpraxis des Begleiters profitieren. 

 Ab wann kann man beginnen ?

Im Alter von 16 1/2 kann der Jugendliche mit der Ausbildung der Klasse B bzw BE beginnen.

In Baden Württemberg  wurde das Begleitete Fahren am 1.1.2008 eingeführt .    

                                                   

       Wann kann man die Prüfung ablegen ?

Die theoretische Prüfung: 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahr.                                                                                                                          Die praktische Prüfung :  1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahr .

Nach bestandener Prüfungen erhält der junge Fahrer eine befristete Prüfbescheinigung, die nur in der ganzen BRD gilt, d.h. nicht im Ausland.

Die Klasse B enthält die Klassen M, L und S. Diese und nur diese "kleinen" Klassen dürfen auch ohne Begleitung gefahren werden.

 

Welche Bedingungen muss die Begleitperson erfüllen ?

* Mindestalter 30 Jahre

*Mindestens 5 Jahre ununterbrochen der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3

*Maximal 3 Punkte in Flensburg

*Er muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

 

Dies sind natürlich noch nicht alle wichtigen Details. Gerne beraten wir Sie, wenn Sie noch weitere Informationen benötigen. 

 

         Unsere Bürozeiten in der Karlstr.80:

                         Mo bis Do 17.00 bis 19.30 Uhr