Fahrer, die gefährliche Güter in Versandstücken oder als Schüttgut transportieren wollen, benötigen eine gültige ADR-Bescheinigung über einen Basiskurs für Gefahrgutfahrer. Kursdauer: 2 1/2 Tage
In unserem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrgutrechts, dem Umgang mit Gefahrgut, dem Verhalten nach einem Unfall und mit den Besonderheiten von Gefahrgutfahrzeugen vertraut gemacht.
Im Anschluss an die Schulung findet die schriftliche Prüfung durch die IHK-Karlsruhe statt.
Termine auf Anfrage! Tel.: 0721/812505
Aufbaukurs (Tank)
Für gefährliche Güter in Tankfahrzeugen oder Tanks wird eine ADR-Bescheinigung über einen Aufbaukurs Tank für Gefahrgutfahrer benötigt.
In unserem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Bestimmungen des Gefahrgutrechts, dem Umgang mit Gefahrgut, dem Verhalten nach einem Unfall und mit den Besonderheiten von Gefahrgutfahrzeugen vertraut gemacht. Kursdauer: 1 1/2 Tage
Ein Aufbaukurs Tank ist erforderlich beim Transport von Gefahrgut in Tankfahrzeugen mit einem festverbundenem Tank, Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1.000 Litern, Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder Gascontainern mit mehreren Elementen mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3.000 Litern, Batteriefahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1.000 Litern.
Im Anschluss an die Schulung findet die schriftliche Prüfung durch die IHK-Karlsruhe statt. Voraussetzung für den Aufbaukurs Tank ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs für Gefahrgutfahrer.
Fortbildungspflicht für Gefahrgutfahrer
Fahrer die bereits eine ADR-Bescheinigung besitzen, müssen alle 5 Jahre an einer Fortbildungsschulung teilnehmen und eine Prüfung vor der IHK bestehen, damit ihre ADR-Bescheinigung durch die IHK um weitere 5 Jahre verlängert wird.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Neuerungen des Gefahrgutrechts, dem Umgang mit gefährlichen Gütern und dem Verhalten nach einem Unfall vertraut gemacht.
Die Schulung dauert 1,5 Tage. Im Anschluss an die Schulung findet die schriftliche Prüfung durch die IHK-Karlsruhe statt. Voraussetzung für die Fortbildungsschulung ist der Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung. Die Fortbildungsschulung kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der Gültigkeit besucht werden ohne zeitliche Nachteile bei der Verlängerung zu erlangen.
Termine auf Anfrage! Tel.: 0721/812505
Fortbildungspflicht für Gefahrgutfahrer
Fahrer die bereits eine ADR-Bescheinigung besitzen, müssen alle 5 Jahre an einer Fortbildungsschulung teilnehmen und eine Prüfung vor der IHK bestehen, damit ihre ADR-Bescheinigung durch die IHK um weitere 5 Jahre verlängert wird.
In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Neuerungen des Gefahrgutrechts, dem Umgang mit gefährlichen Gütern und dem Verhalten nach einem Unfall vertraut gemacht.
Die Schulung dauert 1,5 Tage. Im Anschluss an die Schulung findet die schriftliche Prüfung durch die IHK-Karlsruhe statt. Voraussetzung für die Fortbildungsschulung ist der Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung. Die Fortbildungsschulung kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der Gültigkeit besucht werden ohne zeitliche Nachteile bei der Verlängerung zu erlangen.
Termine auf Anfrage! Tel.: 0721/812505