Für eine korrekte Anzeige der Inhalte dieser Website muss die JavaScript Funktion aktiviert werden.

   Fortbildungspflicht für Gefahrgutfahrer

 

Fahrer die bereits eine ADR-Bescheinigung besitzen, müssen alle 5 Jahre an einer Fortbildungsschulung teilnehmen und eine Prüfung vor der IHK bestehen, damit ihre ADR-Bescheinigung durch die IHK um weitere 5 Jahre verlängert wird.

In diesem Kurs werden die Fahrer mit den gesetzlichen Neuerungen des Gefahrgutrechts, dem Umgang mit gefährlichen Gütern und dem Verhalten nach einem Unfall vertraut gemacht.

Die Schulung dauert 1,5 Tage. Im Anschluss an die Schulung findet die schriftliche Prüfung durch die IHK-Karlsruhe statt. Voraussetzung für die Fortbildungsschulung ist der Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung. Die Fortbildungsschulung kann bis zu einem Jahr vor Ablauf der Gültigkeit besucht werden ohne zeitliche Nachteile bei der Verlängerung zu erlangen.

                  Termine auf Anfrage! Tel.: 0721/812505