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So viele wie nötig, so wenig wie möglich:
Der Gesetzgeber schreibt die besonderen Ausbildungsfahrten vor
(sogenannte Sonderfahrten). Wie viele "normale" Übungsstunden
man jedoch benötigt, wird sich erst in der Ausbildung herausstellen.
Sie werden mit Ihrem Fahrlehrer zusammen erkennen,
was individuell für Sie erforderlich ist.
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