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               Fortbildungspflicht

 

Auch "alte Hasen“, die bereits einen Führerschein (der Klassen C bzw. D) besitzen, müssen erstmals bis spätestens 10. September 2013 (Bus)/10. September 2014 (Lkw) eine Weiterbildung mit 35 Stunden nachweisen. Diese 35 Stunden können auf fünf Einheiten zu je sieben Stunden innerhalb von fünf Jahren verteilt werden. 

Wer den zeitlichen und finanziellen Aufwand der Fortbildung gleichmäßig verteilen möchte, startet so früh wie möglich – also am besten bereits 2008. Und: Wer früh beginnt, kommt nicht in den zu erwartenden Ansturm in den Jahren 2013 und 2014, denn spätestens dann müssen alle – bis auf wenige Ausnahmen – die Fortbildung nachweisen können. Es droht Bußgeld bis zu 20.000 Euro.

Unsere LKW-Fortbildungsthemen:

Thema 1: Eco-Training

Thema 2: Sozialvorschriften im Güterverkehr

Thema 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

Thema 4: Schaltstelle Fahrer

Thema 5: Ladungssicherung

          Termine auf Anfrage! Tel: 0721/812505